Haftpflichtgutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Wurde Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt, dokumentieren und bewerten wir den entstandenen Fahrzeugschaden unabhängig und nachvollziehbar.
Das Haftpflichtgutachten hält die für die Schadenbewertung relevanten Feststellungen fest und dient als fachliche Grundlage für die weitere Schadenregulierung.
Wenn ein anderer Ihr Fahrzeug beschädigt hat
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen, sofern die Voraussetzungen für ein Gutachten vorliegen.
Fahrzeugschaden fachlich dokumentieren
Schadenumfang nachvollziehbar bewerten
Relevante Fahrzeugwerte berücksichtigen
Gutachten für die weitere Schadenregulierung
Was ist ein Haftpflichtgutachten?
Ein Haftpflichtgutachten ist ein Schadengutachten, das im Zusammenhang mit einem Kfz-Haftpflichtschaden erstellt wird – beispielsweise wenn Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.
Der Kfz-Sachverständige untersucht das beschädigte Fahrzeug, dokumentiert den festgestellten Schaden und ermittelt die für die Schadenbewertung relevanten technischen und wirtschaftlichen Informationen.
Das Gutachten fasst diese Feststellungen nachvollziehbar zusammen und kann damit eine fachliche Grundlage für die weitere Schadenregulierung bilden.
Haftpflichtschaden oder eigener Kaskoschaden?
Im hier behandelten Fall wurde Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt und dessen Haftpflicht kommt grundsätzlich als regulierende Versicherung in Betracht.
Bei einem Schaden, der über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung abgewickelt werden soll, gelten andere vertragliche Rahmenbedingungen.
Haftpflicht- und Kaskoschäden unterscheiden sich bei der Schadenabwicklung. Welche Regelungen im konkreten Fall maßgeblich sind, hängt von der jeweiligen Ausgangssituation ab.
Welche Aufgabe hat ein Haftpflichtgutachten?
Das Haftpflichtgutachten dokumentiert den festgestellten Fahrzeugschaden und fasst die für die Schadenbewertung relevanten technischen und wirtschaftlichen Informationen nachvollziehbar zusammen.
Fahrzeugschaden dokumentieren
Der festgestellte Schaden wird beschrieben und fotografisch dokumentiert. Dabei werden auch relevante Fahrzeugdaten und der Zustand des Fahrzeugs berücksichtigt.
Reparaturkosten kalkulieren
Auf Grundlage des festgestellten Schadenumfangs werden die voraussichtlichen Kosten der erforderlichen Reparatur sachverständig kalkuliert.
Relevante Werte ermitteln
Je nach Schadenfall können weitere Werte wie Wiederbeschaffungswert, Restwert oder eine mögliche Wertminderung für die Beurteilung relevant sein.
Feststellungen zusammenfassen
Die Ergebnisse der Fahrzeugbegutachtung werden im Gutachten nachvollziehbar dokumentiert und für die weitere Schadenregulierung zusammengefasst.
Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert und weitere mögliche Bestandteile erklären wir ausführlicher auf unserer Fachseite zum Unfallgutachten.
Freie Gutachterwahl nach einem unverschuldeten Unfall
Wurde Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt, können Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen.
Sie sind dabei grundsätzlich nicht darauf beschränkt, einen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen.
Der von Ihnen beauftragte Sachverständige untersucht den Fahrzeugschaden und dokumentiert die für die Schadenbewertung relevanten Feststellungen unabhängig.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens grundsätzlich zu den ersatzfähigen Schadenpositionen.
Voraussetzung ist insbesondere, dass ein Gutachten für die Schadenfeststellung erforderlich ist.
Bei geringfügigen Schäden kann eine weniger umfangreiche Schadenaufnahme ausreichend sein.
Bei einer Mithaftung kann sich auch die Erstattung von Schadenpositionen nach der Haftungsquote richten.
Ob und in welchem Umfang Gutachterkosten im konkreten Fall erstattet werden, hängt von den Umständen des Schadenfalls ab. Bei rechtlichen Fragen zur Haftung oder Kostenerstattung sollte eine anwaltliche Beratung erfolgen.
So läuft die Begutachtung beim Haftpflichtschaden ab
Nach Ihrer Anfrage stimmen wir die Fahrzeugbesichtigung mit Ihnen ab. Anschließend wird der Schaden untersucht, dokumentiert und fachlich ausgewertet.
Schaden schildern
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und schildern kurz den Unfallhergang sowie den entstandenen Fahrzeugschaden.
Besichtigung abstimmen
Gemeinsam vereinbaren wir einen passenden Termin und klären, wo das beschädigte Fahrzeug begutachtet werden kann.
Fahrzeug begutachten
Der Schaden wird am Fahrzeug untersucht, fotografisch dokumentiert und zusammen mit den relevanten Fahrzeugdaten aufgenommen.
Gutachten erstellen
Die Feststellungen werden ausgewertet und im Haftpflichtgutachten nachvollziehbar für die weitere Schadenregulierung dokumentiert.
Je nach Auftrag und Einsatzgebiet kann die Fahrzeugbesichtigung an einem unserer Standorte, bei Ihnen vor Ort, in einer Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Ort erfolgen.
Persönliche Begutachtung durch einen erfahrenen Kfz-Sachverständigen
Ihr Fahrzeugschaden wird persönlich und unabhängig durch den Kfz-Sachverständigen Finn Lausen begutachtet.
Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Fahrzeugbranche verbindet Finn Lausen praktische Fahrzeugkenntnis mit der fachlichen Bewertung und Dokumentation von Fahrzeugschäden.
Die persönliche Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ADA InVivo BV ergänzt die langjährige praktische Erfahrung.
Mehr über Finn Lausenin der Fahrzeugbranche
nach DIN EN ISO/IEC 17024
direkter Kontakt zum Sachverständigen
fachliche Dokumentation des Fahrzeugschadens
Fragen zum Haftpflichtgutachten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Begutachtung eines Fahrzeugschadens nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.
Wann kommt ein Haftpflichtgutachten infrage?
Ein Haftpflichtgutachten kommt insbesondere dann infrage, wenn Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde und der Fahrzeugschaden fachlich dokumentiert und bewertet werden soll. Ob ein ausführliches Gutachten erforderlich ist, hängt vom konkreten Schadenfall ab.
Kann ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen. Sie sind grundsätzlich nicht darauf beschränkt, einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu beauftragen.
Wer trägt die Kosten für das Haftpflichtgutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens grundsätzlich zu den ersatzfähigen Schadenpositionen gehören. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt jedoch vom konkreten Schadenfall ab. Bei einer Mithaftung kann beispielsweise die Haftungsquote eine Rolle spielen.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?
Beim hier behandelten Haftpflichtschaden wurde Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt. Bei einem Kaskoschaden erfolgt die Schadenabwicklung dagegen über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung und richtet sich zusätzlich nach den vertraglichen Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
Wo kann mein Fahrzeug begutachtet werden?
Je nach Auftrag und Einsatzgebiet kann die Begutachtung an einem unserer Standorte, bei Ihnen vor Ort, in einer Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Ort erfolgen. Einen Überblick finden Sie auf unserer Seite zu den Standorten und Einsatzgebieten.
Wie vereinbare ich einen Termin für ein Haftpflichtgutachten?
Sie können uns telefonisch unter 0163 633 5900 erreichen oder uns über die Kontaktseite eine Anfrage senden. Anschließend stimmen wir die nächsten Schritte und einen geeigneten Besichtigungstermin mit Ihnen ab.
Haftpflichtgutachten anfragen
Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt? Schildern Sie uns kurz den Schadenfall. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte und stimmen die Fahrzeugbesichtigung ab.
