Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kfz-Sachverständigenbüros Lausen für die Beauftragung und Durchführung von Sachverständigenleistungen.
§ 1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro Lausen und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Sachverständigenleistungen, insbesondere die Erstellung von Gutachten, Bewertungen, Prüfungen und sonstigen gutachterlichen Leistungen.
Vertragspartner des Auftraggebers ist:
Kfz-Sachverständigenbüro Lausen
Inhaber: Finn Lausen
Wilhelm-Holert-Str. 30a
21502 Geesthacht
Deutschland
Telefon: 04152 8897900
Mobil: 0163 6335900
E-Mail: kontakt@kfz-gutachter-lausen.de
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2. Auftragserteilung und Vertragsschluss
Der Auftrag zur Erbringung von Sachverständigenleistungen kann insbesondere schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich erteilt werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen den Auftrag annimmt oder mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt.
Umfang des Auftrags
Art und Umfang der zu erbringenden Sachverständigenleistung richten sich nach dem erteilten Auftrag und den hierzu getroffenen individuellen Vereinbarungen.
Der Auftraggeber hat dem Kfz-Sachverständigenbüro Lausen den für die Begutachtung maßgeblichen Sachverhalt sowie den gewünschten Leistungsumfang möglichst vollständig mitzuteilen. Soweit für die Bearbeitung erforderlich, sind insbesondere vorhandene Unterlagen, Informationen und sonstige für die Begutachtung relevante Angaben zur Verfügung zu stellen.
Änderungen und Erweiterungen des Auftrags
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu zusätzlichem Bearbeitungsaufwand und zusätzlichen Kosten führen. Soweit sich während der Bearbeitung herausstellt, dass weitere Leistungen erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht sind, können diese gesondert vereinbart und vergütet werden.
§ 3. Durchführung des Auftrags
Das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen führt den übernommenen Auftrag nach den anerkannten fachlichen Grundsätzen des Kfz-Sachverständigenwesens sowie mit der erforderlichen Sorgfalt, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aus.
Gutachten, Bewertungen und sonstige sachverständige Stellungnahmen werden auf Grundlage der bei der Begutachtung festgestellten Tatsachen, der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen sowie der für den jeweiligen Auftrag relevanten fachlichen Erkenntnisse erstellt.
Besichtigung und Feststellungen
Soweit für die Durchführung des Auftrags erforderlich, erfolgt eine Besichtigung des Fahrzeugs oder des sonstigen Begutachtungsobjekts. Art und Umfang der Untersuchung richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und dem Zweck der Begutachtung.
Nicht ohne Weiteres erkennbare oder bei der üblichen Begutachtung nicht zugängliche Bereiche müssen nur dann untersucht werden, wenn dies für den konkreten Auftrag erforderlich und entsprechend vereinbart ist.
Grundlage der Begutachtung
Der Sachverständige darf grundsätzlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vom Auftraggeber oder von Dritten übermittelten Angaben und Unterlagen ausgehen, soweit nicht offensichtliche Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.
Werden während der Bearbeitung Umstände bekannt, die für das Ergebnis des Gutachtens oder der Bewertung von Bedeutung sind, werden diese im Rahmen des vereinbarten Auftrags berücksichtigt.
Einsatz von Hilfskräften und externen Fachleistungen
Das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Mitarbeiter, Hilfskräfte oder – soweit dies fachlich erforderlich oder zweckmäßig ist – geeignete externe Fachstellen einzubeziehen.
Die fachliche Verantwortung für die vom Kfz-Sachverständigenbüro Lausen erstellte Sachverständigenleistung bleibt hiervon unberührt.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb einer dem Umfang und der Art des jeweiligen Auftrags angemessenen Zeit. Soweit kein verbindlicher Fertigstellungstermin ausdrücklich vereinbart wurde, stellen Angaben zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer keine verbindliche Fertigstellungsfrist dar.
§ 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags zu unterstützen und alle hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Angaben und Unterlagen
Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten Umstände mitzuteilen, die für die Begutachtung oder Bewertung von Bedeutung sein können. Hierzu gehören – soweit für den jeweiligen Auftrag relevant – insbesondere Angaben zum Schadenereignis, zu Vorschäden, bereits durchgeführten Reparaturen, technischen Veränderungen sowie sonstigen Besonderheiten des Fahrzeugs.
Erforderliche Unterlagen, beispielsweise Fahrzeugdokumente, Reparaturrechnungen, frühere Gutachten oder sonstige für die Begutachtung relevante Nachweise, sind dem Kfz-Sachverständigenbüro Lausen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen, soweit sie dem Auftraggeber vorliegen.
Zugang zum Fahrzeug
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das zu begutachtende Fahrzeug oder sonstige Begutachtungsobjekt zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die für den Auftrag erforderliche Besichtigung durchgeführt werden kann.
Soweit für die Begutachtung Schlüssel, Fahrzeugpapiere oder andere erforderliche Unterlagen benötigt werden, sind diese für die Dauer der Besichtigung bereitzuhalten.
Unvollständige oder unrichtige Angaben
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen, Unterlagen oder Zugangsmöglichkeiten nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können die Bearbeitungsdauer entsprechend verlängern.
Erkennt der Auftraggeber nachträglich, dass übermittelte Angaben unrichtig oder unvollständig waren, hat er das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen hierüber unverzüglich zu informieren, soweit die Angaben für den Auftrag von Bedeutung sein können.
§ 5. Vertraulichkeit, Datenschutz und Weitergabe von Unterlagen
Vertrauliche Behandlung
Das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen behandelt die im Zusammenhang mit einem Auftrag bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen vertraulich, soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder sonstige Berechtigung zur Offenlegung besteht.
Mitarbeiter, Hilfskräfte und gegebenenfalls in die Bearbeitung einbezogene externe Fachstellen werden im erforderlichen Umfang ebenfalls zur vertraulichen Behandlung der ihnen zugänglich gemachten Informationen verpflichtet.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist oder eine andere gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung besteht.
Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Diensten sowie zu den Rechten betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung des Kfz-Sachverständigenbüros Lausen.
Weitergabe im Rahmen der Auftragsbearbeitung
Soweit es für die Durchführung oder Abwicklung des erteilten Auftrags erforderlich ist, dürfen Gutachten, Lichtbilder, Kalkulationen, Rechnungen und sonstige auftragsbezogene Unterlagen an die mit der Schadenregulierung oder Auftragsabwicklung befassten Stellen übermittelt werden.
Dies kann – abhängig vom jeweiligen Auftrag – insbesondere Versicherungen, Rechtsanwälte, Werkstätten oder andere an der Bearbeitung des Schadenfalls beteiligte Stellen betreffen. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage oder Berechtigung besteht.
Herausgabe an den Auftraggeber
Der Auftraggeber erhält die für ihn bestimmte Ausfertigung des Gutachtens oder der sonstigen beauftragten Sachverständigenleistung in der vereinbarten Form. Die Übermittlung kann insbesondere elektronisch oder in Papierform erfolgen.
§ 6. Urheberrecht und Verwendung der Sachverständigenleistung
Urheberrecht
Soweit Gutachten, Bewertungen, Stellungnahmen, Lichtbilder, Kalkulationen oder sonstige im Rahmen des Auftrags erstellte Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind, verbleiben die Urheberrechte beim jeweiligen Urheber.
Verwendung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist berechtigt, die ihm überlassene Sachverständigenleistung für den Zweck zu verwenden, für den sie im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellt wurde.
Hierzu gehört insbesondere die Verwendung eines Schaden- oder Unfallgutachtens zur Geltendmachung und Abwicklung von Ansprüchen aus dem betreffenden Schadenereignis.
Weitergabe an beteiligte Stellen
Soweit es dem Zweck des Auftrags entspricht, darf der Auftraggeber die Sachverständigenleistung insbesondere an Versicherungen, Rechtsanwälte, Werkstätten, Gerichte oder andere mit der Schadenregulierung oder Rechtsverfolgung befasste Stellen weitergeben.
Änderungen und auszugsweise Verwendung
Inhaltliche Veränderungen einer Sachverständigenleistung, die den Aussagegehalt oder das Ergebnis verändern können, sind ohne Zustimmung des Kfz-Sachverständigenbüros Lausen nicht zulässig.
Bei einer auszugsweisen Verwendung darf kein irreführender Eindruck über Inhalt, Feststellungen oder Ergebnis der ursprünglichen Sachverständigenleistung entstehen.
Andere Verwendungszwecke
Eine Verwendung zu einem wesentlich anderen als dem bei Auftragserteilung zugrunde gelegten Zweck bedarf einer gesonderten Abstimmung, soweit dadurch die fachliche Aussage oder der Anwendungsbereich der Sachverständigenleistung betroffen ist.
§ 7. Honorar, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen
Vergütung
Für die vom Kfz-Sachverständigenbüro Lausen erbrachten Leistungen ist das vereinbarte Honorar zu zahlen.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der bei Auftragserteilung getroffenen Vereinbarung, dem Umfang der beauftragten Leistung und der jeweils zugrunde gelegten Honorarregelung.
Bei Schaden- und Unfallgutachten kann die Vergütung insbesondere auf Grundlage der festgestellten Schadenhöhe sowie der vereinbarten Honorartabelle bzw. Honorargrundlage berechnet werden. Andere Sachverständigenleistungen können nach Vereinbarung insbesondere pauschal oder nach dem erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet werden.
Nebenkosten und zusätzliche Leistungen
Soweit vereinbart oder im Rahmen des Auftrags erforderlich, können neben dem Grundhonorar weitere Aufwendungen und Leistungen berechnet werden. Hierzu können insbesondere Fahrtkosten, Fotokosten, Schreib- und Kommunikationskosten sowie sonstige im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entstehende Aufwendungen gehören.
Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen und auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund einer nachträglichen Auftragserweiterung erbracht werden, können gesondert berechnet werden.
Fälligkeit und Zahlung
Das Honorar wird mit Abschluss der beauftragten Leistung und Rechnungsstellung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist ist zu beachten.
Haftpflichtschäden und Abrechnung mit Dritten
Auch wenn bei einem Haftpflichtschaden Ansprüche des Auftraggebers gegen einen Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer bestehen oder eine Abtretung zur Sicherung bzw. Abwicklung der Sachverständigenkosten vereinbart wird, bleibt der Auftraggeber grundsätzlich Vertragspartner des Kfz-Sachverständigenbüros Lausen.
Eine Abtretung oder die unmittelbare Übersendung der Rechnung an einen Versicherer stellt für sich allein keine Entlassung des Auftraggebers aus seiner Zahlungspflicht dar. Eine abweichende Vereinbarung bleibt unberührt.
Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 8. Haftung und Mängelrechte
Sorgfältige Auftragsausführung
Das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen führt die übernommenen Sachverständigenleistungen mit der für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen fachlichen Sorgfalt aus.
Die Sachverständigenleistung beruht auf den zum Zeitpunkt der Bearbeitung vorliegenden und erkennbaren Tatsachen, den bei der Besichtigung getroffenen Feststellungen sowie den zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
Haftung
Das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Angaben und Unterlagen des Auftraggebers
Für Nachteile, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber oder ein von ihm eingeschalteter Dritter für die Begutachtung erhebliche Angaben oder Unterlagen unrichtig, unvollständig oder verspätet übermittelt hat, haftet das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen nicht, soweit die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit für den Sachverständigen nicht erkennbar war und der daraus entstandene Nachteil nicht vom Kfz-Sachverständigenbüro Lausen zu vertreten ist.
Mängel der Sachverständigenleistung
Bestehen berechtigte Beanstandungen hinsichtlich einer erbrachten Sachverständigenleistung, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte zu.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen soll Gelegenheit erhalten, einen berechtigten und behebbaren Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und zu beseitigen, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften vorgesehen und dem Auftraggeber zumutbar ist.
Keine Garantie eines bestimmten Ergebnisses
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird kein bestimmter wirtschaftlicher, versicherungsrechtlicher oder gerichtlicher Erfolg geschuldet. Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass Versicherungen, Gerichte oder sonstige Dritte die im Gutachten getroffenen Feststellungen oder Bewertungen vollständig übernehmen.
§ 9. Kündigung, Stornierung und vorzeitige Beendigung
Kündigung des Auftrags
Der Auftrag kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen gekündigt oder auf andere Weise vorzeitig beendet werden.
Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Vertragsparteien nicht mehr zumutbar ist.
Bereits erbrachte Leistungen
Wird ein Auftrag vor vollständiger Fertigstellung beendet, können bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der getroffenen Vereinbarungen abgerechnet werden.
Dies kann insbesondere bereits durchgeführte Besichtigungen, Schadenaufnahmen, Fotodokumentationen, Kalkulationen, Recherchen, Auswertungen und sonstige bereits ausgeführte Arbeiten betreffen.
Terminabsagen
Kann ein vereinbarter Besichtigungstermin nicht wahrgenommen werden, soll der Auftraggeber das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen möglichst frühzeitig darüber informieren.
Entstehen durch eine vom Auftraggeber zu vertretende kurzfristige Absage oder durch einen nicht wahrgenommenen Termin nachweisbare Aufwendungen, können diese im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Über ein bestehendes Widerrufsrecht und dessen Ausübung wird der Verbraucher gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben informiert.
Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung begonnen werden, gelten hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen. Eine gegebenenfalls erforderliche Erklärung des Verbrauchers wird gesondert eingeholt.
§ 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Kfz-Sachverständigenbüro Lausen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Kfz-Sachverständigenbüros Lausen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit.
Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro Lausen und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verbraucherstreitbeilegung
Das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Abtretung von Ansprüchen
Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Kfz-Sachverständigenbüros Lausen, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist.
Hiervon unberührt bleiben Abtretungen, bei denen ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers an der Abtretung besteht und die schutzwürdigen Interessen des Kfz-Sachverständigenbüros Lausen nicht entgegenstehen.
Ebenfalls unberührt bleiben Abtretungen von Ansprüchen des Auftraggebers gegen Dritte, insbesondere im Zusammenhang mit der Regulierung eines Fahrzeugschadens.
§ 12 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro Lausen und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrags eine Regelungslücke ergeben sollte. Soweit keine wirksame Vereinbarung zwischen den Parteien besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung
Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher, soweit für den abgeschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Kfz-Sachverständigenbüro Lausen
Inhaber: Finn Lausen
Wilhelm-Holert-Str. 30a
21502 Geesthacht
Deutschland
Telefon: 04152 8897900
Mobil: 0163 6335900
E-Mail: kontakt@kfz-gutachter-lausen.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch die vollständige Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Erklärung zum Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Bei Verbraucheraufträgen, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnen.
Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Fahrzeugbesichtigung, Schadenaufnahme, Bewertung oder Gutachtenerstellung kurzfristig durchgeführt werden soll.
Erklärung des Verbrauchers
Ich verlange ausdrücklich, dass das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt.
Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen gegebenenfalls Wertersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten habe.
Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei einem Vertrag über Dienstleistungen mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt, wenn mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem ich ausdrücklich zugestimmt habe, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und ich meine Kenntnis davon bestätigt habe, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.
An:
Kfz-Sachverständigenbüro Lausen
Inhaber: Finn Lausen
Wilhelm-Holert-Str. 30a
21502 Geesthacht
Deutschland
E-Mail: kontakt@kfz-gutachter-lausen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt / beauftragt am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Datum:
_______________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier):
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(*) Unzutreffendes streichen.
