Häufige Fragen & Rechtstipps zum Kfz Gutachten
Entdecken Sie alles, was Sie über Kfz-Gutachten wissen müssen, in unserem umfassenden FAQ-Bereich. Hier finden Sie Antworten auf Ihre dringendsten Fragen und wichtige rechtliche Hinweise, die Ihnen helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.
Umfassende Informationen
Erhalten Sie Klarheit über alle Aspekte des Kfz-Gutachtens.
Rechtliche Hinweise
Wichtige Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten.
Wichtige Informationen für Unfallgeschädigte
Unsere FAQs bieten eine schnelle Orientierungshilfe und unterstützen Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen, wenn es um die Anerkennung von Gutachten durch Versicherungen und die notwendigen Unterlagen geht.
Durch klare und verständliche Informationen erleichtern wir Ihnen den Zugang zu wichtigen rechtlichen Hinweisen und helfen Ihnen, Ihre Rechte als Geschädigter zu verstehen und durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kfz-Gutachten und rechtliche Hinweise.
Wann sollte ich einen Kfz-Gutachter beauftragen?
Sobald Sie in einen Unfall verwickelt wurden oder einen Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen, empfiehlt es sich, zeitnah einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. So stellen Sie sicher, dass alle Schäden korrekt dokumentiert und Ihre Ansprüche gewahrt werden.
Kann ich den Gutachter selbst wählen?
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – auch wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter vorschlägt.
Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten sowie gegebenenfalls die Anwaltskosten.
Welche Unterlagen benötige ich für das Gutachten?
Für die Gutachtenerstellung sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
-
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
-
ggf. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
-
aktuelle TÜV-/HU-Bescheinigung
-
Rechnungen über bereits erfolgte Reparaturen
-
ggf. Fotos vom Unfallort und dem Schaden
-
Ihre Kontaktdaten und ggf. Daten des Unfallgegners
Wie lange dauert die Erstellung eines Kfz-Gutachtens?
In der Regel erhalten Sie das Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs.
Wird das Gutachten von Versicherungen und Gerichten anerkannt?
Ja, Gutachten von unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen werden von Versicherungen, Gerichten und Banken anerkannt.
Was ist, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter geschickt hat?
Sie sind nicht verpflichtet, das Gutachten der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Sie können jederzeit einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen, um Ihre Interessen zu vertreten.
Was ist ein Bagatellschaden und wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Als Bagatellschaden gelten Schäden mit Reparaturkosten bis ca. 750 Euro. Hier genügt meist ein Kostenvoranschlag. Bei höheren Schäden oder Unsicherheiten ist ein Gutachten ratsam.
Was ist der merkantile Minderwert?
Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall, selbst wenn es vollständig repariert wurde. Dieser Wert wird im Gutachten ermittelt und kann zusätzlich geltend gemacht werden.
Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall oder einen Mietwagen?
Ja, während der Reparaturdauer oder bis zur Ersatzbeschaffung haben Sie in der Regel Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Ausfallzeit.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist?
Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, kann der Gutachter das Fahrzeug auch direkt bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder an einem anderen Standort begutachten.
Muss ich den Unfall der eigenen Versicherung melden, auch wenn ich nicht schuld bin?
Ja, Sie sollten den Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung melden, selbst wenn Sie nicht der Verursacher sind. Das dient der Transparenz und sichert Ihren Versicherungsschutz.
Was ist eine Abtretungserklärung und wann ist sie sinnvoll?
Mit einer Abtretungserklärung können Sie Ansprüche direkt an den Gutachter oder die Werkstatt übertragen. Das erleichtert die Abwicklung, da die Versicherung direkt mit dem Dienstleister abrechnet.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung können Sie sich den im Gutachten festgestellten Schadensbetrag auch auszahlen lassen, ohne den Schaden tatsächlich reparieren zu lassen.
Kann die Versicherung ein Gutachten ablehnen oder kürzen?
Die Versicherung kann das Gutachten prüfen und ggf. Einwände erheben. Ein ordnungsgemäß erstelltes, unabhängiges Gutachten ist jedoch eine starke Grundlage für Ihre Ansprüche.
Was ist, wenn ich mit der Regulierung der Versicherung nicht einverstanden bin?
Sie haben das Recht, gegen die Entscheidung der Versicherung Widerspruch einzulegen oder einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Wie läuft die Kommunikation mit der Versicherung ab?
In der Regel übernimmt der Gutachter nach der Erstellung des Gutachtens die direkte Kommunikation mit der Versicherung, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Kann ich auch für Leasing- oder Firmenfahrzeuge ein Gutachten erstellen lassen?
Ja, auch für Leasing- oder Firmenfahrzeuge kann und sollte im Schadensfall ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Muss ich das Fahrzeug in einer bestimmten Werkstatt reparieren lassen?
Nein, Sie haben das Recht, Ihre Werkstatt frei zu wählen. Die Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben.
Wie lange habe ich Zeit, einen Gutachter zu beauftragen?
Sie sollten möglichst zeitnah handeln, um Beweise zu sichern und Schadenersatzansprüche nicht zu gefährden. Rechtlich gibt es Verjährungsfristen; im Zweifel empfiehlt sich eine schnelle Beauftragung.
Rechtliche Hinweise für Unfallgeschädigte
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Kfz-Gutachten. Unsere Erklärungen sind klar und verständlich, um Ihnen die Orientierung zu erleichtern.
Freie Gutachterwahl:
-
Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Kostenübernahme:
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten, einen eventuell erforderlichen Rechtsanwalt und weitere Schadenspositionen.
Anerkennung des Gutachtens:
Ein Gutachten von einem zertifizierten und unabhängigen Sachverständigen wird von Versicherungen, Gerichten und Banken anerkannt und ist eine wichtige Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Nutzungsausfall und Minderwert:
Sie können neben den Reparaturkosten auch Nutzungsausfall und merkantilen Minderwert geltend machen. Diese Ansprüche werden im Gutachten dokumentiert.
Bagatellschadengrenze:
Bei Schäden unter ca. 750 Euro kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich dennoch die Einschätzung eines Gutachters.
Verjährungsfristen:
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren. Danach können Sie Ihre Rechte nicht mehr durchsetzen.
Beweissicherung:
Ein Gutachten dient nicht nur der Schadensregulierung, sondern auch der Beweissicherung, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
Rechtsbeistand:
Bei komplexen Fällen oder wenn die Versicherung nicht zahlt, steht Ihnen das Recht auf einen Anwalt für Verkehrsrecht zu – die Kosten übernimmt im Haftpflichtfall meist die gegnerische Versicherung.
Schadensminderungspflicht:
Sie sind verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten (z.B. keine unnötigen Standzeiten, keine Verzögerung der Reparatur).
Pflicht zur Mitwirkung:
Sie müssen alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, damit die Schadenregulierung reibungslos abläuft.
Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist (bei fiktiver Abrechnung entfällt sie).
Totalschaden:
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter!
Kontaktieren Sie uns bei Fragen
Haben Sie noch offene Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei Ihren Anliegen rund um das Kfz-Gutachten zu helfen.