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Unser Service im Schadenfall – Kfz Gutachter

Ihr freier Kfz- Sachverständiger & Gutachter für Hamburg, Schleswig-Holstein und Umgebung

Unser Service im Schadenfall. Persönliche Ansprechpartner für Rückfragen.

Durch unsere Qualifikationen und einer abgelegten Verbandsprüfung beim SBW GmbH können durch unsere Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter für Kfz-Schäden Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Sollte ein Prozess dennoch notwendig werden, so kann das Gericht auf Basis unserer Arbeit zu einer objektiven und gerechten Urteilsfindung gelangen.

Ein Zeichen für höchste Kompetenz ist unsere Anerkennung und gelungene Prüfung als Kfz-Sachverständiger. Zertifiziert sind wir nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Akkreditierungsstelle ADA InVivo BV.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist die fachliche Kompetenz und die besonderen Sachkunde. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss, sowie mehrjähriger Berufserfahrung und Weiterbildungen auf dem entsprechenden Sachverständigen-Gebiet.

Da die Bezeichnung „Sachverständiger“ in Deutschland leider nicht geschützt ist, darf sich jeder Sachverständiger nennen, sofern er nicht gegen die Regeln für unlauteren Wettbewerb verstößt. Dies wäre dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden kann. Ein Wochenendseminar reicht dazu nicht aus, auch wenn auf der Urkunde „zertifizierter Sachverständiger“ steht.

Man unterscheidet zwischen:

 

EU-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024

staatlich anerkannte Sachverständige,

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige,

verbandsanerkannte Sachverständige,

freie Sachverständige,

Behörden als Sachverständige.

 

Der Unterschiede zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung

Die öffentliche Bestellung beruht auf einer gesetzlichen Grundlage; stellt jedoch keine Berufszulassung mehr dar und ist keine Qualitäts- oder Qualifikationsgarantie. Der öffentlich bestellte Sachverständige unterliegt öffentlich-rechtlicher Kontrolle.

Der privat zertifizierte Sachverständige unterwirft sich auf Grund privatrechtlicher Verträge der Überwachung durch eine Zertifizierungsstelle. Da die Europäische Regelung den Einfluss der öffentlich-rechtlichen Stellen ausschließen will, wird auch hier die Überwachung durch Zertifizierungsstellen mehr Bedeutung beigemessen.

 

EU-ZERT. nach DIN EN ISO/IEC 17024 – ein Zeichen für höchste Kompetenz

In der Praxis ist festzustellen, das Europa an der öffentlichen Bestellung keinerlei Interesse mehr hat und die Qualität des öffentlich bestellten Sachverständigen zwar in den Richtlinien nachzulesen ist, die Praxis in der Regel jedoch eine andere Sprache spricht. Der Markt hat seine Entscheidung zu einem großen Teil getroffen und den gemäß der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen eine höhere Anerkennung und Fachkompetenz zugesprochen.

Quelle: http://www.svg-nrw.de/informationen/zum-thema/isoiec-17024

 

Ihr Kfz-Sachverständiger vor Ort

Wir sind im Notfall 24 Stunden am Tag für Sie da. Sie erreichen unser Sachverständigenbüro direkt über die Rufnummer 040 – 41 62 62 80. Ob Besichtigung bei Ihnen Zuhause oder am Arbeitsplatz, wir stehen Ihnen als Sachverständigenbüro zur Verfügung – schnell und unkompliziert.