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Freie Gutachterwahl – Einen eigenen Sachverständigen beauftragen!

Freie Gutachterwahl – Besser einen eigenen Gutachter beauftragen

Das Sachverständigenbüro Lausen in Hamburg steht Ihnen mit freien Sachverständigen zur Verfügung. Geraten Sie in einen Verkehrsunfall, muss der Schaden aufgenommen und beurteilt werden. In vielen Fällen geschieht dies durch einen Sachverständigen der Versicherung des Schädigers. Jedoch ist ein solches Gutachten häufig nicht objektiv genug. Die Versicherung der Gegenpartei wird versuchen, die Reparaturkosten und Schadensregulierung möglichst gering zu halten. Möchten Sie ein neutrales Schadengutachten erstellen lassen, in dem die Schäden und der Fahrzeugrestwert mit der Wertminderung präzise erfasst und dokumentiert werden, ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters eine Option.

Bei einem Autounfall muss ab einer Schadenshöhe über der Bagatellgrenze ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellt werden. Die Wahl des Gutachters ist jedoch frei. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall besitzt der Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen und sich die Kosten für die Gutachtenerstellung von der Haftpflichtversicherung der Gegenpartei erstatten zu lassen.

Selbst wenn bereits ein Kfz Gutachten durch die Versicherung des Schädigers vorhanden ist, darf ein Zweitgutachten in Anspruch genommen werden. Vor allem wenn Zweifel an Richtigkeit oder Vollständigkeit des Erstgutachtens bestehen, kann ein Zweitgutachten durch einen neutralen und freier Gutachter Klarheit schaffen. Bestehen Sie auf Ihr Recht und beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen!

Das Kfz-Gutachten nach einem Verkehrsunfall – mit der freien Gutachterwahl

Zur Beweisaufnahme, Schuldfeststellung und Schadensbeurteilung haben Sie als Geschädigter nach einem Autounfall das Recht der freien Gutachterwahl. Möchten Sie nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz geltend machen, benötigen Sie ein Schadengutachten, das den entstandenen Schaden genau festhält und die zu erwartenden Reparaturkosten nennt. Haben Sie zum Beispiel Bedenken, dass Ihre Schadensersatzansprüche durch den Sachverständigen der Gegenpartei nicht umfassend berechnet werden, können Sie sich durch einen unabhängigen und freier Kfz-Gutachter absichern und ein neutrales Gutachten in Auftrag geben.

Das kann ein unabhängiger Kfz-Gutachter für Sie tun:
Erstellung eines fundierten Sachverständigen-Gutachtens
objektive Beweissicherung zur Beurteilung des Unfallhergangs
fachkundige Feststellung aller Schäden am Kfz
Kalkulation der Reparaturkosten
Ermittlung von Wiederbeschaffungswert, Wertminderung oder Restwert
Bestimmung der Kosten für den Fahrzeugausfall während einer Reparatur
Erstellung eines Zweitgutachtens nach einem Gutachten durch die Versicherung des Unfallverursachers
Beratung und Kontaktvermittlung zu Reparaturwerkstätten oder Verkehrsrechtsanwälten
Bagatellschaden – Wann ist es einer?

Handelt es sich um eine hohe Schadenssumme, kommt es häufig zum Streit und eine gerichtliche Klärung ist nicht auszuschließen. Mit einer präzisen Schadensfeststellung mittels eines Sachverständigen-Gutachtens erhalten Sie ein Dokument mit der nötigen Beweiskraft, um Ihre Ansprüche einzufordern. Die Ermittlung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt reicht in dem Fall nicht aus. Aber auch an ein Unfallgutachten werden gewisse Anforderungen gestellt. Damit es vor Gericht Bestand hat, muss es durch einen zertifizierten Sachverständigen erstellt worden sein, der die nötige Erfahrung und Kompetenz zweifelsfrei nachweisen kann.

Bei einer geringen Schadenshöhe jedoch, die unter einer sogenannten Bagatellgrenze liegt, ist ein Sachverständigen-Gutachten nicht notwendig. In diesem Fall werden die Kosten für das Honorar des unabhängigen Gutachters auch nicht von der Versicherung der Gegenpartei erstattet. Ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt für die Reparatur reicht für die Schadensregulierung aus. Liegt ein Bagatellschaden vor – die Grenze wird in der Regel bei 750 Euro gesetzt – muss dies aber auch für Laien ohne besonderes Kfz-Wissen erkennbar sein. Sobald ein Schaden vermutet werden kann, der die Bagatellgrenze überschreitet, ist ein Sachverständigen-Gutachten gerechtfertigt. Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Autounfall dürfen Sie die Beauftragung eines Unfall- und Kfz-Gutachtens in die Wege leiten.

Das Zweitgutachten: rechtliche Absicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Einen eigenen Sachverständigen bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu beauftragen, ist auch für ein Zweitgutachten oder bei Unfallflucht des Verursachers möglich. Dies dient einerseits der Überprüfung des Erstgutachtens beziehungsweise der Sicherung der Beweislage. Beides kann für eine gerichtliche Klärung von Interesse oder sogar gefordert sein. Die Honorarkosten für den Sachverständigen werden auch in diesen Fällen von der Versicherung der Gegenpartei übernommen. Dabei muss das Honorar innerhalb der üblichen Grenzen für Sachverständigenkosten liegen. Als Geschädigter sind Sie jedoch nicht verpflichtet, Preise zu vergleichen oder einen besonders günstigen Sachverständigen ausfindig zu machen. Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl!

Ihre Rechte bei der Beauftragung des unabhängigen Unfallgutachters

Für die Beauftragung eines Unfall- oder Zweitgutachtens ist eine Kontaktaufnahme zu der Versicherung der Gegenseite zunächst nicht notwendig. Sobald Sie einen eigenen freier Gutachter mit der Erstellung eines Schadensgutachtens betrauen, wird dieser objektiv und unbeeinflusst die einzelnen Schadenspositionen fachkundig ermitteln und die Beweise sichern. Ausbildung, Kompetenz und Erfahrung des Kfz-Sachverständigen spielen eine Rolle und untermauern die Qualität und Glaubwürdigkeit des Gutachtens, daher sollten Sie bei Ihrer Auswahl immer einen Blick auf die Qualifikationen werfen.

Über ein präzises und objektives Gutachten haben Sie nicht nur die Möglichkeit, den Schaden am Fahrzeug feststellen und die Reparaturkosten schätzen zu lassen, sondern auch die Wertminderung durch den Unfall sowie die Kosten für den Fahrzeugausfall, die auf sie zukommen werden. All diese Punkte tragen zur exakten Kalkulation der Höhe des Schadensersatzanspruchs bei. Sobald das Gutachten vorliegt, können Sie es bei der Versicherung des Unfallverursachers zusammen mit den Rechnungskosten für den Sachverständigen einreichen. Tragen Sie keine Teilschuld an dem Unfall, kann die Erstattung in der Regel nicht abgelehnt werden.

Um langwierigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und um Ihre eigenen Rechte besser wahrzunehmen und durchzusetzen, ist die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in jedem Fall zu empfehlen. Sollte ein juristisches Einschreiten nötig werden, zum Beispiel wenn der Versicherer die Anerkennung des Gutachtens verweigern möchte oder nur Teilkosten erstattet werden, haben Sie vorgesorgt und befinden sich auf der sicheren Seite. Das Sachverständigenbüro Lausen in Hamburg berät Sie gerne zu den Optionen und empfiehlt Ihnen auf Wunsch nicht nur eine kompetente Reparaturwerkstatt für Ihr Kfz, sondern vermittelt Ihnen auch den Kontakt zu einem Verkehrsrechtsanwalt.

Darauf ist zu achten, wenn Sie einen freien Sachverständigen beauftragen

Sie sind Beteiligter an einem unverschuldeten Autounfall, der Schaden an Ihrem Kfz liegt höher als 750 Euro und Sie haben sich entschlossen, einen freien Sachverständigen zu wählen, um Ihre genauen Schadensersatzansprüche feststellen zu lassen? Perfekt! Akzeptieren Sie nicht den Gutachter der Versicherung der Gegenpartei. Sie sind berechtigt zur freien Gutachterwahl. Doch wie finden Sie den richtigen Sachverständigen und worauf sollten Sie bei der Auswahl achten? Hier haben wir alle wichtigen Punkte zusammengefasst, die einen seriösen unabhängigen und freier Unfall- und Kfz-Gutachter ausmachen.

Wichtig zu wissen ist, dass die Bezeichnung „Kfz-Gutachter“ nicht geschützt ist. Daher finden Sie Kfz-Sachverständige mit den unterschiedlichsten beruflichen Werdegängen und Qualifikationen. Achten Sie bei Ihrer Auswahl vor allem auf eine Zertifizierung und lassen Sie sich diese nachweisen. Schließlich möchten Sie sichergehen, dass Ihr Gutachten von den Versicherungen akzeptiert wird und im Streitfall vor Gericht besteht. Liegen Zweifel an der Qualifikation des Sachverständigen oder der Verdacht auf ein einseitiges Gutachten vor, ist eine Beanstandung durch die Gegenpartei zu erwarten. Über Handelskammern und Berufsverbände können Sie Informationen zu vertrauenswürdigen Kfz-Sachverständigen erhalten.

Die Anforderungen an einen freien Gutachter im Überblick:

Zertifizierung vorhanden
Mitglied in einem entsprechenden Berufsverband
relevante berufliche Qualifikationen oder Abschlüsse liegen vor (z. B. Kfz-Meister, Ingenieur o. ä.)
langjährige Erfahrung in der Schadensbeurteilung und Erstellung von Gutachten vorhanden und nachweisbar
Beurteilung und Dokumentation erfolgen objektiv und unabhängig

Einen unabhängigen und freier Unfall- und Schadengutachter finden Sie jederzeit über unser Sachverständigenbüro in Hamburg. Stellen Sie gerne eine Gutachtenanfrage und wir melden uns zügig bei Ihnen. Bei einem Unfall sind wir schnell zur Stelle und kümmern uns um die Beweissicherung. Auch wenn der Ärger über den Unfall groß ist, denken Sie daran, sich die wichtigsten Daten zu Fahrzeugen und Beteiligten zu notieren. Und auch die Polizei muss informiert werden. Sobald Ihr freier Gutachter den Unfallort erreicht hat, kümmert er sich um die Schadensfeststellung. Vertrauen Sie bei der freien Sachverständigenwahl auf Kompetenz – vertrauen Sie auf unser Sachverständigenbüro!

Freie Gutachterwahl

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Freie Gutachterwahl – Besser einen eigenen Gutachter beauftragen
Das Kfz-Gutachten nach einem Verkehrsunfall – mit der freien Gutachterwahl
Das kann ein unabhängiger Kfz-Gutachter für Sie tun
Bagatellschaden – Wann ist es einer?
Das Zweitgutachten: rechtliche Absicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Ihre Rechte bei der Beauftragung des unabhängigen Unfallgutachters
Darauf ist zu achten, wenn Sie einen freien Sachverständigen beauftragen
Die Anforderungen an einen freien Gutachter