Kaskogutachten an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug
Sie haben einen Unfallschaden an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug (Vollkasko bzw. Teilkasko)
In solchen Fällen informieren Sie zuerst Ihre Versicherung, bevor Sie uns als Kfz Gutachter – Sachverständiger beauftragen.
Denn bei einem Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug.